Maradin HC 43 Intensivreiniger von BUZIL - 1 Liter Flasche
Maradin HC 43 ist ein hochkonzentrierter (Boden)-Intensivreiniger mit einer überragender Reinigungskraft sowohl für die manuelle als auch für die maschinelle Reinigiung geeignet. Auf allen wasserbeständigen (auch strukturierten) Bodenbeläge wie Kautschuk, PVC, nicht polierte Natur- und Kunststeine, Klinker und Tonplatten, sowie sonstige Oberflächen (auch Acryl) anwendbar. Besonders auf beschichteten Bodenbelägen und auf Sportböden (nach DIN 18032 / 2) zeigt der Intensivreiniger eine exzellente Reinigungswirkung.
Der Intensivreiniger Maradin HC 43 lässt sich besonders in der Bau- und Glasreinigung einsetzen, wo es stark verschmutzte Oberflächen und Bodenbeläge gibt - zum Beispiel bei Bauabschlussreinigung.
Trotz der sehr intensiven Reinigungsleistung ist Maradin HC 43 materialschonend und durch die sparsame Dosierung - umweltfreundlich. Nach der Anwendung bleibt nur noch ein angenehmer Duft übrig.
Produktvorteile von Maradin HC 43:
Überragende Reinigungskraft
Auch bei strukturierten Bodenbelägen
Hohe Wirtschaftlichkeit durch sparsame Dosierung
Materialschonend
Geprüft nach FMPA DIN 18032/2 für Sportböden
Angenehmer Duft
Geeignet für die Anwendung mit dem Hochdruckreiniger und im Reinigungsautomaten
Dosierangabe:
Für die Unterhaltsreinigung werden 10 ml bis 20 ml auf 10 Liter kaltes Wasser benötigt.
Für die Intensivreinigung werden 20 ml bis 40 ml auf 10 Liter kaltes Wasser benötigt.
Für die Reinigung mit einem Reinigungsautomaten werden maximal 80 ml auf 10 Liter kaltes Wasser benötigt.
pH-Wert: 10
Intensivreiniger vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etiketten und Produktinformation lesen.
Hinweise / Warnhinweise
Achtung
GHS07
H319
Verursacht schwere Augenreizung.
P305 + P351 + P338
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P337 + P313
Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Sonstige Gefahren
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.
Einatmen von Staub/Nebel oder Aerosol verursacht Reizung der Atemwege.