Buzil Optiflor Ex G 477 Teppichshampoo - Sprühex-Reiniger von Buzil - 1 Liter Flasche
Mit Teppichshampoo Optiflor Ex G 477 aus dem Hause Buzil gelingt die Grundreinigung von farbechten und wasserbeständigen textilen Belägen aus Naturhaar und Synthetik, Teppichen und Polstermöbeln. Es löst den Schmutz gewebeschonend und fasertief, bildet trockenen und festen Schaum
und kristallisiert trocken aus. Optiflor Ex G 477 ist schaumarm und für die Anwendung im Sprühextraktionsgerät geeignet. Es verhindert rasche Wiederanschmutzung und hat einen angenehmen Duft. Das Produkt ist sparsam im Verbrauch und frei von optischen Aufhellern.
Alle Vorteile und Eigenschaften von Teppichshampoo Eptiflor Ex auf einen Blick:
Löst den Schmutz gewebeschonend und fasertief
Bildet einen trockenen und festen Schaum
Kristallisiert trocken aus
Für Nass- und Trockenshampoonierung geeignet
Frei von optischen Aufhellern und Bleichmitteln
Leicht entfern- und absaugbar
Angenehmer Duft
Für das Garnpadverfahren geeignet
Anwendung und Dosierung:
Manuell: 1 l / 10 l Wasser - Flüssigkeit manuell aufschäumen; nur mit dem Schaum arbeiten.
Einscheibenmaschine mit Shampoonierbürste: 600 - 1000 ml / 10 l Wasser
Garnpadverfahren:1 l / 10 l Wasser - Reinigungsflüssigkeit auf das Garnpad und den Boden aufsprühen. Mit der Einscheibenmaschine und unterlegtem Garnpad abfahren. Nach der Reinigung absaugen.
Teppichshampooniergerät: 600 - 1000 ml / 10 l Wasser
Hinweise zur Anwendung:
Vor der Anwendung Oberfläche an unauffälliger Stelle auf Farbechtheit prüfen.
Stets kaltes Wasser verwenden.
Textile Beläge nicht durchnässen.
Nach vollständiger Trocknung gründlich absaugen. Flor aufrichten.
pH-Wert: 7,5
Teppichreiniger vorsichtig verwenden, vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen.
Hinweise / Warnhinweise
Achtung
GHS07
H319
Verursacht schwere Augenreizung.
P305 + P351 + P338
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P337 + P313
Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Sonstige Gefahren
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.