Buz Point Flecklöser für textile Beläge und Oberflächen von Buzil - 200 ml Dose
BUZ-POINT ist ein Flecklöser mit sehr guter Reinigungswirkung für textile Beläge und Oberflächen aus dem Hause Buzil. Für die Fleckdetachur auf allen lösemittel- und farbbeständigen Textiloberflächen, Teppichen und Polstermöbeln, geeignet. Entfernt wasserunlösliche Verschmutzungen wie Kaugummi und Klebstoffe, Lacke, Teer und Bitumen, Schuhcreme, Kopier- und Stempelfarbe, Tinte und Kerzenwachs, Öle und Fette sowie Etikettenreste.
Alle Vorteile und Eigenschaften von Flecklöser Buz Point auf einen Blick:
Entfernt wasserunlösliche Verschmutzungen wie z. B. Kaugummi und Klebstoffe, Lacke, Teer und Bitumen, Schuhcreme, Kopier und Stempelfarben, Tinte und Kerzenwachs, Öle und Fette
Entfernt problemlos Etikettenreste
Problemlöser mit sehr guter Reinigungswirkung
Hinterlässt keine Rückstände
Flecklösekraft auf natürlicher Rohstoffbasis
Sparsam im Verbrauch
Angenehmer Duft
Anwendung und Dosierung:
Pur - Aufsprühen. Kurz einwirken lassen. Mit sauberem, saugfähigen Tuch von außen nach innen wegtupfen. Kaugummi u. a. mit Spatel entfernen.
Farbige, empfindliche oder lackierte Oberflächen vor Anwendung an unauffälliger Stelle auf Farbechtheit prüfen.
Fleckenlöser vorsichtig verwenden, vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen.
Hinweise / Warnhinweise
Achtung
Gefahr
GHS02
GHS07
GHS09
H222
Extrem entzündbares Aerosol
H229
Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.
H315
Verursacht Hautreizungen.
H317
Kann allergische Hautreaktionen verursachen
H410
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
P210
Vor Hitze/Funken/offener Flame/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen.
P251
Behälter steht unter Druck: Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach der Verwendung.
BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P410
Vor Sonnenbestrahlung schützen.
P412
Nicht Temperaturen von mehr als 50°C aussetzen.
Sonstige Gefahren
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.
Einatmen von Staub/Nebel oder Aerosol verursacht Reizung der Atemwege.